Jugendliche von der Bundestagswahl ausgeschlossen

Das allgemeine Wahlrecht ist eines der wichtigsten Merkmale moderner Demokratien. Die Wahl zum Deutschen Bundestag findet alle vier Jahre statt. Wahlberechtigt sind alle Bürger*innen mit deutscher Staatsbürgerschaft, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und seit dem Jahr 1949 mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland oder der Deutschen Demokratischen Republik gelebt haben. Somit sind Jugendliche unter 18 Jahren von der Teilhabe an den Bundestagswahlen ausgeschlossen. Sie können über die Zusammensetzung der nationalen Volksvertretung nicht mitentscheiden.

Der Ausschluss von 16- und 17-jährigen Jugendlichen vom aktiven Wahlrecht ist mit einer notwendigen willkürfreien sachlichen Begründung nicht zu rechtfertigen. Denn bei dieser Altersgruppe lässt sich weder eine generell mangelnde Einsichts- und Urteilsfähigkeit noch eine generell fehlende Möglichkeit der Teilnahme am Kommunikationsprozess zwischen Wähler*innen und ihren repräsentativen Organen mit der nötigen Gewissheit feststellen. Dem wird die bestehende Wahlaltersgrenze nicht gerecht. Einsichts- und Urteilsfähigkeit sowie Verantwortungsbewusstsein von Jugendlichen gebieten vielmehr die Teilhabe dieser Altersgruppe am demokratischen Prozess.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:
1. Wie viele 16- und 17-jährige Menschen leben in Rheinland-Pfalz, die im Fall einer Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre bei der anstehenden Bundestagswahl wahlberechtigt wären?
2. Wie bewertet die Landesregierung den Vorschlag, das Wahlalter bei Parlaments- und Kommunalwahlen auf 16 Jahre abzusenken?
3. Welche Maßnahmen plant die Landesregierung, um die politische Partizipation der Jugendlichen in Rheinland-Pfalz zu stärken?