Hilfsprogramm für Träger der Kinder- und Jugendhilfe mit Beherbergungsbetrieb

Das Jugend- und Familienministerium sowie das Finanzministerium haben ein Hilfsprogramm aufgefegt, um die Träger der Kinder- und Jugendhilfe mit Beherbergungsbetrieb, die aufgrund der Corona-Pandemie in ihrer Existenz bedroht sind, zu unterstützen.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

1. Welchen Zweck verfolgt die Landesregierung mit dem Hilfsprogramm für Träger der Kinder- und Jugendhilfe mit Beherbergungsbetrieben, und was wird mit den Mitteln aus dem Hilfsprogramm finanziert?

2. Welche Summe an Zuschüssen wurde bereits durch dieses Förderprogramm eingesetzt?

3. Wie viele Einrichtungen im Land haben die finanziellen Mittel in Anspruch genommen?

4. Helfen die Fördermaßnahmen bei der Bewältigung der durch die Krise bedingten Einschnitte?

5. Wie ist nach Kenntnis der Landesregierung die aktuelle Situation der Träger der Kinder- und Jugendhilfe mit Beherbergungsbetrieb?