Härtefallhilfen für nicht-leistungsgebundene Energieträger

Antrag der Fraktionen der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP nach § 76 Abs. 2 GOLT

Seit dem 8. Mai 2023 können Bürgerinnen und Bürger in Rheinland-Pfalz die Härtefallhilfen des Bundes für nicht-leitungsgebundene Energieträger wie Heizöl, Holz oder Pellets beantragen. Neben dem digitalen Antragsverfahren ist auch eine Antragstellung auf Papier möglich.

Vor diesem Hintergrund wird die Landesregierung um Bericht gebeten, wie die Verfahren bislang anliefen und welche Hilfestellungen bzw. Service- und Informationsangebote es für die Bürgerinnen und Bürger gibt.