Grundsicherung für Künstlerinnen und Künstler während der Corona-Pandemie

Im Rahmen der Hilfen der Bundesregierung für Solo-Selbstständige und Kleinstunternehmen zur Überbrückung der coronabedingten Einnahmeausfälle können betriebliche Kosten geltend gemacht werden. Für die Absicherung der privaten Existenz wurden die Kulturschaffenden der Bundesrepublik auf ALG II verwiesen. Zwar wurde die Vermögensprüfung für den Bezug von ALG II stark eingeschränkt; andere Regelungen, wie das Heranziehen des Einkommens der in Bedarfsgemeinschaft Lebenden, blieben jedoch unberührt.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:
1. Wie viele Künstlerinnen und Künstler bzw. Angehörige der Kulturbranche haben seit Beginn der Corona-Pandemie Hartz IV beantragt (aufgeschlüsselt nach KSK-Mitgliedschaft und Sparte)?
2. Wie viele Anträge wurden bewilligt und wie viele abgelehnt?
3. Welche Gründe führten zur Ablehnung?
4. Wie viele Künstlerinnen/Künstler und Kulturschaffende erhalten einen gekürzten Hartz IV-Satz?
5. Welche Gründe führten zur Kürzung?
6. Werden die Künstlerinnen/Künstler und Kulturschaffenden als „arbeitssuchend“ erfasst und sind demnach verpflichtet, sich auf zugewiesene freie Stellen zu bewerben?