Grundsatzanweisungen: Klimaanpassung und Naturschutz in unseren Wäldern

Die fatalen Folgen der Klimaerhitzung sind auch dieses Jahr wiederholt in Form von Dürre- und Hitzephasen in Rheinland-Pfalz spürbar geworden. Darunter leiden nicht nur Tiere und Menschen, sondern auch die bereits stark beschädigten Wälder in Rheinland-Pfalz.
Das Wald- und Umweltministerium Rheinland-Pfalz hat deshalb in diesem Jahr mehrere Grundsatzanweisungen verabschiedet, welche darauf abzielen unsere Staatswälder noch resilienter, robuster und naturnäher fortzuentwickeln. Insbesondere wurde die „Grundsatzanweisung für den Umgang mit flächenwirksamen Störungen in den Wäldern“ sowie die „Grundsatzanweisung Waldverjüngung im Klimawandel“ von vielen Expert*innen sowie Verbänden als zukunftsweisend beschrieben. Die darin enthaltenen Maßnahmen zur naturnahen und klimaangepassten Bewirtschaftung können auch von privaten und kommunalen Forstrevieren übernommen werden.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:
1. Welche Schwerpunkte und Ziele sind in der „Grundsatzanweisung für den Umgang mitflächenwirksamen Störungen in den Wäldern“ enthalten?
2. Welche Schwerpunkte und Ziele sind in der „Grundsatzanweisung Waldverjüngung im Klimawandel“ enthalten?
3. Wie wird die Umsetzung der beschriebenen Maßnahmen und Ziele durch Landesforsten überwacht?
4. Welche Hilfestellungen (z. B. Checklisten, Leitfäden) stellt die Landesregierung den landeseigenen Forstrevieren zur naturverträglichen Waldbewirtschaftung in FFH bzw. Natura2000 Gebieten zur Verfügung?
5. Welche Schulungen und Beratung zu den veröffentlichten Grundsatzanweisungen bietet Landesforsten für kommunale sowie private Waldeigentümer*innen an?
6. Mit welchen weiteren flankierenden Maßnahmen (z. B. Forschungsprojekte) unterstützt die Landesregierung die Forstreviere bei der Umsetzung der genannten Grundsatzanweisungen?
7. Inwieweit können weitere forstliche Maßnahmen die Waldentwicklung zu einem klimaresilienten Wald unterstützen?