Gewässer in Rheinland-Pfalz schützen – Zukunft der bäuerlichen Landwirtschaft sichern – Gemeinsam mit der Landwirtschaft

Die europäische Wasserrahmenrichtlinie und die Nitratrichtlinie fordern von allen Mitgliedsstaaten, ihre Gewässer in einen guten Zustand zu bringen. Das Bundeslandwirtschaftsministerium hat es seit Jahren nicht geschafft, wirksame Maßnahmen für den Schutz unserer Gewässer umzusetzen. Sollte Deutschland nicht mit wirksamen Maßnahmen die Grenzwerte von 50 mg Nitrat pro Liter einhalten, drohen Strafzahlungen in Milliardenhöhe.

In Deutschland ist erst seit Mitte des Jahres 2017 die novellierte Düngeverordnung in Kraft, die zu einer Verringerung der Nährstoffeinträge in Gewässer führen sollte. Bereits ein Jahr später wurde Deutschland vom Europäischen Gerichtshof wegen Verstoßes gegen die Wasserrahmenrichtlinie und die Nitratrichtlinie verurteilt, weil die vorgelegten Änderungen dieses Ziel nicht erfüllen können. Daraufhin wurden durch die Bundesregierung die Verhandlungen mit der EU-Kommission über eine weitere Verschärfung der Düngeverordnung aufgenommen. Im Rahmen dieser Verhandlungen wurde von Bundesministerin Klöckner ohne Beteiligung der Länder ein Bündel an Verschärfungen angeboten. Demnach sollen Mengenobergrenzen von 170 kg Stickstoff je Hektar und Jahr und eine Reduzierung der Düngung in Gebieten mit roten Grundwasserkörpern um 20 Prozent vorgeschrieben werden. Durch das Einschreiten von Rheinland-Pfalz konnte die Bundesregierung weiterhin dazu bewegt werden, Ausnahmeregelungen für gewässerschonend wirtschaftende Betriebe vorzusehen.

Pauschale Regelungen sind nicht unbedingt dazu geeignet, zu einer Verbesserung der individuellen Gewässersituation vor Ort nach Wasserrahmenrichtlinie und Nitratrichtlinie zu führen.

Die Proteste durch die Bewegung „Land schafft Verbindung“ betonen den dringenden politischen Handlungsbedarf zum Erhalt der Landwirtschaft und zur Stärkung der ländlichen Räume. Es ist eine wichtige Aufgabe, den Umwelt- und Gewässerschutz und die aktuelle landwirtschaftliche Produktion zusammenzuführen.

Der Landtag begrüßt:

– dass die Landesregierung mit Mitteln aus dem Wassercent schon seit 2014 gemeinsam mit der Landwirtschaft im Rahmen des Programms „Gewässerschonende Landwirtschaft“ Maßnahmen zum Schutz unseres Grundwassers umsetzt;

– dass durch die Wasserschutzberatung erfolgreich Kooperationen zwischen Wasserwerken und Landwirtschaftsbetrieben initiiert wurden und Landwirte für einen verbesserten Gewässerschutz qualifiziert und befähigt werden, Maßnahmen zum Schutz des Trinkwassers umzusetzen;

– dass auch im Rahmen der Aktion Blau Plus der Punktquelleneintrag, beispielsweise durch Kläranlagen, von Nährstoffen in Gewässer deutlich reduziert wurde und somit für diesen Eintragswert die bisher umfangreichsten Verbesserungen erzielt wurden;

– dass das Land neben den 278 Grundwassermessstellen Ergebnisse aus anderen Grundwassermessprogrammen sowie Rohwasserdaten ergänzend nutzt und damit 1 600 Messstellen zur Bewertung der Grundwasserkörper zur Verfügung stehen;

– dass die Gebietskulisse für die gefährdeten „Roten Gebiete“ nach Düngeverordnung in Abstimmung mit der Landwirtschaft von der rheinland-pfälzischen Landesregierung aktuell überprüft wird;

– dass die Ergebnisse der Nährstoffmodellierung zur Binnendifferenzierung der Grundkörper verwendet und sie weiterhin in einem fachlichen Dialog mit dem Berufsstand diskutiert werden;

– dass durch den laufenden Dialog mit der Landwirtschaft gezielte und wirkungsvolle Maßnahmen entwickelt werden;

– dass Rheinland-Pfalz sinnvolle Alternativen zur Reduzierung des Düngebedarfs um 20 Prozent in den mit Nitrat belasteten Gebieten auf Bundesebene eingebracht hat;

– dass die Landesregierung die Investitionen in umweltschonend arbeitende landwirtschaftliche Geräte sowie bauliche Investitionen am Hof ab 2020 mit erhöhten Zuschusssätzen fördert, um den Landwirten bei der Umsetzung der neuen Düngeverordnung zu helfen;

– die erhöhte Förderung von Investitionen in Güllelagerraum, um die neuen Sperrfristen der Düngeverordnung überbrücken zu können;

– den Aufbau eines Nmin-Referenznetzes für Landwirte, Behörden, Bodenlabore am DLR zum Austausch und zur Übernahme von Nmin-Daten für die Düngebedarfsberechnung;
– den neuen Düngeplaner online am DLR.

Der Landtag fordert die Landesregierung auf:

– auch weiterhin die Programme zum Schutz unserer Gewässer durchzuführen und diese bedarfsgerecht auszustatten und auszuweiten, beispielsweise das Programm „Gewässerschonende Landwirtschaft“ oder die Umsetzung von Gewässerrandstreifen;

– sich weiterhin auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass Deutschland seinen Verpflichtungen beim Gewässerschutz nach europäischer Wasserrahmenrichtlinie nachkommt und dafür die gesetzlichen Rahmenbedingungen entsprechend zu setzen;

– die Düngeverordnung in Rheinland-Pfalz zeitnah umzusetzen;

– eine umweltfreundliche Landwirtschaft zu fördern, die zur Reduzierung von Stickstoffeinträgen in das Grundwasser, wie zum Beispiel durch den Anbau von Zwischenfrüchten oder Untersaaten, beiträgt;

– sich weiterhin auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass Pflanzenschutz und Düngung bei Einhaltung der Grenzwerte in den Gewässern weiterhin in praxis- und bedarfsgerechter Form auch in roten Gebieten möglich sein können;

– das derzeit bestehende Netzwerk von Messstellen entsprechend zu aktualisieren und anzupassen, falls aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse oder rechtliche Veränderungen dies erforderlich machen;

– die politischen Möglichkeiten auf Bundes- und EU-Ebene weiterhin zu nutzen, um praktikable und gleichwohl wirksame Maßnahmenpakete zu entwickeln;

– das Instrument der Investitionsförderung auf Bundes- und Landesebene regelmäßig den neuen Herausforderungen anzupassen;

– das Ausbildungs- und Beratungsangebot zur Bestimmung der Düngebedarfe an den DLR weiterhin zu optimieren;

– die Möglichkeiten der Digitalisierung für die Optimierung der Düngemittelausbringungzu ermitteln und den Landwirten, Winzern und Gärtnern zugänglich zu machen.