Gebäudetyp E

Im Maßnahmenpaket der Bundesregierung für zusätzliche Investitionen in den Bau von bezahlbarem und klimagerechtem Wohnbau
wurde eine „Leitlinie und Prozessempfehlung Gebäudetyp E“ bis Ende des Jahres angekündigt. Der Gebäudetyp E wie „einfach“ oder
„experimentell“ soll Prozesse und Baumaterial auf das Wesentliche reduzieren. Innovatives Denken soll dabei in den Vordergrund
rücken. Dadurch soll Bauen in Zukunft ressourcenschonender, einfacher und günstiger machen.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:

1. Wie ist der Gebäudetyp E definiert?

2. Für welche Vorhaben eignet sich Bauen im Sinne des Gebäudetyps E, nach Einschätzung der Landesregierung?

3. Welche positiven Effekte können durch den Gebäudetyp E, nach Kenntnis der Landesregierung, erzielt werden?

4. Wie wird, nach Kenntnis der Landesregierung, dem Verbraucherschutz (z. B. Beratungsleistung) beim Gebäudetyp E Rechnung
getragen?

5. Welche Änderungen müssten für Bauen im Sinne des Gebäudetyps E in der Musterbauordnung und der Landesbauordnung des
Landes Rheinland-Pfalz vorgenommen werden?

6. Welche nächsten Schritte sind für die Umsetzung des Gebäudetyps E geplant?

7. Wie schätzt die Landesregierung das Potenzial des Gebäudetyps E in Bezug auf kostengünstiges und klimaschonendes Bauen für
das Land Rheinland-Pfalz ein?