Fünf Jahre Prostituiertenschutzgesetz

Am 1. Juli 2017 ist das Prostituiertenschutzgesetz in Kraft getreten. Mit dem Gesetz wurde eine bun-desweite Anmeldepflicht für Prostituierte eingeführt. Ziel ist es, Prostituierte besser zu schützen und Kriminalität zu bekämpfen.
Wir bitten die Landesregierung um einen Bericht, welche Erkenntnisse nach fünf Jahren vorliegen. Hierbei sollten vor allem die folgenden Punkte beleuchtet werden: Lebenssituation von Sexarbeiterin-nen und Sexarbeiter sowie deren räumliche Verteilung und gesundheitliche Angebote. Darüber hinaus wäre ein Überblick über Beratungs-, Unterstützungs- und Anlaufstellen wünschenswert.