Förderung der Feuerwehren in Koblenz, den Landkreisen Mayen-Koblenz, Westerwald und Altenkirchen

Mit dem jährlich zur Verfügung stehenden Budget für Brand- und Katastrophenschutzzwecke dokumentiert die Landesregierung
Rheinland-Pfalz, dass sie den Bereich der nicht polizeilichen Gefahrenabwehr als elementaren Bestandteil der öffentlichen Sicherheit
betrachtet. Nur mit einer zukunftsorientierten Technikausstattung kann sichergestellt werden, dass die bestehenden Aufgaben
sachgerecht erfüllt werden können.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:
1. Welche Maßnahmen zum Brand- und Katastrophenschutz wurden im Kreis Mayen-Koblenz, im Westerwaldkreis, im Kreis
Altenkirchen sowie in der Stadt Koblenz in den Jahren 2019, 2020 und 2021 bewilligt?
2. Wann konkret wurden die jeweiligen Landeszuschüsse bewilligt, und wann werden sie ausgezahlt werden?
3. Sind noch weitere Anträge für Maßnahmen im Kreis Mayen-Koblenz, im Westerwaldkreis, im Kreis Altenkirchen sowie in der
Stadt Koblenz gestellt, deren Bewilligung noch aussteht?
4. Wurden im nachgefragten Zeitraum in den zuvor genannten kommunalen Gebietskörperschaften Maßnahmen zum Katastrophenschutz
gefördert, und falls ja, welche?
5. Gibt es im Sinne der Frage 4 weitere beantragte Maßnahmen, deren Bewilligung noch aussteht?