Förderrichtlinie Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen

Antrag der Fraktionen der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP nach § 76 Abs. 2 GOLT

Im November 2020 hat das damalige Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) im Rahmen des Konjunktur- und Zukunftspakets der Bundesregierung das Förderprogramm „Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen“ gestartet, um soziale Einrichtungen bei Maßnahmen gegen Belastungen und Folgen des Klimawandels zu unterstützen. Jüngst kam es nun zu einer Novellierung der Förderrichtlinie, durch die die Förderung neu ausgerichtet und weiterentwickelt wurde. Ziel soll es sein, über die Förderung von vorbildhaften Modellvorhaben Anreize zur Transformation dieses Sektors zu setzen und Vorhaben vor allem in solchen Regionen zu fördern, die besonders von den negativen Auswirkungen der Klimakrise betroffen sind bzw. sein werden.

Wir bitten die Landesregierung um einen Bericht zur Umsetzung des Förderprogramms in Rheinland- Pfalz und der vorgenommenen Novellierung