Förderprogramm: „Stadt und Land“

Mit dem Förderprogramm: „Stadt und Land“ des Bundes fördert die Bundesregierung den Aufbau eines sicheren, lückenlosen
und baulich möglichst getrennten Radnetzes, die Bereitstellung moderner Abstellanlagen für Fahrräder, die Schaffung günstiger
Rahmenbedingungen für Lastenräder sowie Maßnahmen zur Verkehrsverlagerung durch den Umstieg vom Kfz aufs Fahrrad. Das
Programm ist zunächst befristet bis Ende des Jahres 2023.
Vor diesem Hintergrund frage ich:
1. Welche Vorhaben wurden bisher im Rahmen des Programms beantragt bzw. bewilligt, durch wen, in welcher Höhe und für
welchen Zweck?
2. Welche Vorhaben sind bereits in der Umsetzung, durch wen, in welcher Höhe und für welchen Zweck?
3. Wie werden Kommunen dabei unterstützt, die sehr kurze Frist bis Ende des Jahres 2023, zu der eine Maßnahmen umgesetzt
sein soll, einzuhalten?
4. Wie stellt der Landesbetrieb Mobilität sicher, dass die in seiner Zuständigkeit befindlichen Vorhaben bis zum Ende der Frist
abgeschlossen sind?
5. Teilt die Landesregierung die Auffassung, dass in Einzelfällen die Frist bis Ende des Jahres 2023, zu der eine Maßnahmen umgesetzt
sein soll, zu kurz ist?