Förderlinie Nachhaltigkeit

Antrag der Fraktionen der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP nach § 76 Abs. 2 GOLT

Am 30. Januar 2024 wurde die neue Förderlinie Nachhaltigkeit an die Präsident*innen der rheinland-pfälzischen Hochschulen versandt. Gefördert werden können Projekte, die die Nachhaltigkeit der
Hochschulen – gemessen anhand der 17 SDGs – steigern sowie Green Offices. Pro Vorhaben können
maximal 20.000 € Förderung vergeben werden. Vertreter*innen der Studierendenschaften sind über
ihre Hochschulen antragsberechtigt.

Für 2024 konnten Anträge bis zum 1. März eingereicht werden.
Die Landesregierung wird um einen Überblick über die eingereichten und bewilligten Projektideen gebeten