Finanzierung des ÖPNV/SPNV nach Landesverkehrsfinanzierungsgesetz Kommunale Gebietskörperschaften

Nach dem Landesverkehrsfinanzierungsgesetz (LVFG Kom) stellt das Land seit dem Jahr 2020 einen Betrag von 65,154 Mio. Euro
zur Förderung von Vorhaben zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der kommunalen Gebietskörperschaft in Form von Zuwendungen
bereit. Hierbei sieht das LVFG Kom in seiner derzeitigen Fassung keine feste Aufteilung der zur Verfügung stehenden
Mittel zwischen Investitionen in den ÖPNV/SPNV, den Radwegebau und den Straßenbau vor.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:
1. Welcher Anteil der im LVFG Kom gesetzlich festgeschriebenen 65,154 Mio. Euro zur Förderung von Vorhaben zur Verbesserung
der Verkehrsverhältnisse der kommunalen Gebietskörperschaften wurde in den Jahren 2020 und 2021 für den Öffentlichen
Personennahverkehr sowie den Schienenpersonennahverkehr verwendet?
2. Welcher Anteil der im LVFG gesetzlich festgeschriebenen 65,154 Mio. Euro zur Förderung von Vorhaben zur Verbesserung
der Verkehrsverhältnisse der kommunalen Gebietskörperschaften wurde in den Jahren 2020 und 2021 für den Straßenverkehr
verwendet?
3. Welcher Anteil der im LVFG gesetzlich festgeschriebenen 65,154 Mio. Euro zur Förderung von Vorhaben zur Verbesserung
der Verkehrsverhältnisse der kommunalen Gebietskörperschaften wurde in den Jahren 2020 und 2021 für den Radverkehr verwendet?
4. Wie hoch ist der Anteil der für den ÖPNV/SPNV zur Verfügung stehenden Landesmitteln im Durchschnitt der Bundesländer?
5. In welchem Bundesland wird derzeit für Investitionen in den ÖPNV/SPNV der prozentual geringste Anteil zur Verfügung
gestellt?
6. Werden die Gesamtmittel künftig in Rheinland-Pfalz ähnlich wie im Durchschnitt der Bundesländer aufgeteilt?
7. Wie schätzt die Landesregierung die Entwicklung der benötigten Mittel für Investitionen in Mobilitätsanlagen des ÖPNV/
SPNV vor dem Hintergrund des Ziels der Verdopplung der Fahrgastzahlen des ÖPNV/SPNV im Zuge der Klimaschutzbemühungen
in den kommenden Jahren ein?