Europäisches Recht auf Reparatur

Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN nach § 76 Abs. 2 GOLT

Am 21. November 2023 hat das Europäische Parlament mit übergroßer Mehrheit seine Position zu
einem europäischen Recht auf Reparatur beschlossen. In Zukunft sollen Verbraucher*innen innerhalb
der gesetzlichen Garantiezeit einen europaweiten Anspruch auf eine Reparatur bekommen, teilweise
auch darüber hinaus.

Einer Studie der Europäischen Kommission zufolge würden 77 % der EU-Bevölkerung eine Reparatur
einem Neukauf vorziehen. Auch im Rahmen der Konferenz zur Zukunft Europas haben mehrere
Empfehlungen der Bürger*innen ein Recht auf Reparatur gefordert.

Die Landesregierung wird um Berichterstattung gebeten