Europäische Mindestlohn-Richtlinie

Am 7. Juni 2022 haben der Europäische Rat, die Europäische Kommission und das Europäische Parlament eine vorläufige Einigung über eine europäische Mindestlohnrichtlinie erzielt. Im Trilog einigten sich die Verhandlungsführer auf EU-Vorschriften zur Festlegung angemessener Mindestlöhne, wie sie im nationalen Recht und/oder in Tarifverträgen vorgesehen sind. Die neuen Rechtsvorschriften werden für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der EU gelten, die einen Arbeitsvertrag oder ein Arbeitsverhältnis haben.

Die Landesregierung wird gebeten zu berichten.