EuGH-Urteil zum Rechtsstaatsmechanismus

Am 16. Februar 2022 hat der EuGH die Klage von Polen und Ungarn gegen den sogenannten Rechtsstaatsmechanismus abgewiesen. Dieser besagt, dass die EU Finanzmittel für einen Mitgliedstaat künftig zurückhalten kann, wenn dieser gegen die Rechtsstaatlichkeit verstößt und dadurch den EU-Haushalt beeinträchtigt.
Die Landesregierung wird gebeten über die Folgen für die EU-Politik zu berichten.