EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (Corporate Sustainability Reporting Directive)

Die EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (Corporate Sustainability Reporting Directive)
wurde am 10.11.2022 durch das EU-Parlament angenommen. Im Juni 2022 erzielten die Vertreter des
Europäischen Ministerrats und des Europäischen Parlaments im Trilog bereits die politische Einigung
darüber. Jetzt hat das EU-Parlament die neuen Berichterstattungsregeln für große Kapitalmarktgesellschaften und denen über § 264a HGB gleichgestellten Personenhandelsgesellschaften verabschiedet.
Die Landesregierung wird um einen Bericht gebeten, welche Chancen und Herausforderungen die EU-
Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung für rheinland-pfälzische Unternehmen mit sich bringt