EU-Lieferkettengesetz

Am 23. Februar 2022 hat die Europäische Kommission ihren Gesetzesentwurf für ein europäisches Lieferkettengesetz vorgelegt. Die neue EU-Richtlinie zielt darauf ab, in der Europäischen Union einheitliche Regeln für nachhaltiges und verantwortungsvolles unternehmerisches Handeln festzulegen. Demzufolge sollen Unternehmen dazu verpflichtet werden, entlang der gesamten Lieferkette auf die Einhaltung von Menschenrechten und Umweltstandards zu achten.

Vor diesem Hintergrund bitten wir die Landesregierung um eine Einschätzung zu den Auswirkungen des geplanten EU-Lieferkettengesetzes für die Wirtschaft in Rheinland-Pfalz.