Etablierung des Promotionsrechts an den Hochschulen für Angewandte Wissenschaften in Rheinland-Pfalz

Antrag der Fraktionen der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP nach § 76 Abs. 2 GOLT

Auf der Hochschulrektorenkonferenz am 9. Mai 2023 hat die Landesregierung angekündigt, dass noch in dieser Legislaturperiode forschungsstarke Hochschulen für Angewandte Wissenschaften ein eigenständiges Promotionsrecht erhalten. Derzeit werden die rechtlichen und organisatorischen Grundlagen erarbeitet.

Die Landesregierung wird um Berichterstattung gebeten.