Erste Ermittlungsergebnisse beim Kampf gegen Cum-Ex-Geschäfte

Im sogenannten Cum-Ex-Skandal, in dem es um die Hinterziehung von Steuern in Milliardenhöhe geht, liegen jetzt laut einem Bericht der „Süddeutschen Zeitung“ vom 10. Januar 2018 erstmals konkrete Zahlen vor. Es heißt, Banken und Börsenhändler sollen den Staat um 5,3 Milliarden Euro betrogen haben. Staatsanwälte und Steuerfahnder ermitteln laut weiteren Medienberichten in 417 Fällen. Der Deutsche Bundestag beschäftigte sich in einem Untersuchungsausschuss mit Cum-Ex-Geschäften und legte einen umfassenden Bericht mit Empfehlungen vor.
Im Jahr 2013 gab es bereits eine Kleine Anfrage der Landtagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu „Steuerflucht und -vermeidung durch ‚Cum-Ex-Transaktionen‘ und ‚Dividendenstripping‘ in Rheinland-Pfalz“ (Drucksache 16/2239), zu diesem Zeitpunkt lagen der Landesregierung allerdings noch keine konkreten Erkenntnisse vor.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:
1. Gibt es nach Kenntnissen der Landesregierung Fälle in Rheinland-Pfalz, in denen wegen Steuerhinterziehung im Zusammenhang mit Cum-Ex-Geschäften ermittelt wird? Wenn ja, wie viele?
2. Welche strafrechtlichen Konsequenzen drohen den betroffenen Banken und anderen Akteuren?
3. Wie hoch ist der Steuereinnahmenausfall des Landes Rheinland-Pfalz aufgrund von Steuerhinterziehung im Zusammenhang mit Cum-Ex-Geschäften?
4. Wie beurteilt die Landesregierung die Ergebnisse des Cum/Ex-Untersuchungsausschusses des Bundestages im Hinblick auf die Situation in Rheinland-Pfalz?
5. Welche steuerrechtlichen Änderungen empfiehlt die Landesregierung aus den Ergebnissen des Cum/Ex-Untersuchungsausschusses des Bundestages auf Landes- und Bundesebene?
6. Wie beurteilt die Landesregierung die Auswirkungen des zum 1. Januar 2018 neu in Kraft getretenen Investmentsteuerrechts im Hinblick auf die sogenannten Cum-Ex-Geschäfte auf Rheinland-Pfalz?