Erhöhung des Mindestlohns auf zwölf Euro

Antrag nach § 76 Abs. 2 GOLT SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP

Das Bundeskabinett hat die Erhöhung des Mindestlohns auf zwölf Euro beschlossen. Die Erhöhung soll zum 1. Oktober 2022 greifen. Die Landesregierung wird gebeten zu berichten, wie sich das auf das Lohnniveau in Rheinland-Pfalz, insbesondere in bestimmten Branchen (Tourismus, Gastronomie, Landwirtschaft und Weinbau, Einzelhandel, Verkehr und Logistik), auf das Armutsrisiko und auf bestimmte Personengruppen (Familien, Alleinerziehende, Frauen, Menschen mit Migrationshintergrund u. a.) auswirken wird.