Ergebnisse der Betriebsprüfung und der Steuerfahndung der rheinland-pfälzischen Finanzämter

Die Erfolge der Steuerfahndung stellen einen unverzichtbaren Bestandteil im Kampf gegen die in § 370 der Abgabenordnung (AO) unter Strafe gestellte Steuerhinterziehung dar. Im Jahr 2021 ergingen deutschlandweit 7 003 Urteile und Strafbefehle wegen Steuerhinterziehung nach § 370 AO. Den verhängten Freiheits- und Geldstrafen in einem Gesamtumfang von 1 580 Jahren lagen 1,2 Mrd. Euro hinterzogene Steuern zugrunde. Auch in Rheinland-Pfalz hinterziehen Menschen Steuern und entziehen sich so ihrer Pflicht, zum Wohle der Gemeinschaft beizutragen. Neben der Steuerfahndung leistet auch die Betriebsprüfung einen wichtigen Beitrag zur Herstellung von Steuergerechtigkeit und zur gleichmäßigen Besteuerung aller Wirtschaftsakteure.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:

1. Wie haben sich die Einnahmen aus der Steuerfahndung der rheinland-pfälzischen Steuerbehörden in den Jahren 2021 und 2022 entwickelt?

2. Wie viele Fälle von Selbstanzeigen gemäß § 371 AO hat es in den Jahren 2021, 2022 und im ersten Halbjahr 2023 bei den rheinland-pfälzischen Steuerbehörden gegeben?

3. Gab es in den Jahren 2021 und 2022 Ankäufe von sogenannten Steuer-CDs/Daten-Leaks, bzw. hatte sich das Land Rheinland- Pfalz am Kauf oder der Auswertung von Steuerdaten in dieser Zeit beteiligt?

4. Wie haben sich die Einnahmen aus der Betriebsprüfung der rheinland-pfälzischen Steuerbehörden in den Jahren 2021 und 2022 entwickelt?