Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu den Verfassungsbeschwerden von ARD, ZDF und Deutschlandradio

Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat mit Beschluss vom 20. Juli 2021 – veröffentlicht am 5. August 2021 – über die Verfassungsbeschwerden von ARD, ZDF und Deutschlandradio gegen das Land Sachsen-Anhalt bezüglich des Ersten Medienänderungsstaatsvertrages entschieden.
Wir bitten die Landesregierung um Berichterstattung zu den Auswirkungen auf die Arbeit der Rundfunkpolitik der Länder.

Antrag der Fraktionen der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP