Elektronische Gesundheitskarte für Geflüchtete

Am 2. Februar 2016 wurde eine Rahmenvereinbarung zur Übernahme der Gesundheitsversorgung für nicht Versicherungspflichtige gegen Kostenerstattung nach § 264 Abs. 1 SGB V in Verbindung mit §§ 1, 1 a Asylbewerberleistungsgesetz in Rheinland-Pfalz
zwischen dem Gesundheitsministerium und den gesetzlichen Krankenkassen unterzeichnet, der die Landkreise und kreisfreien
Städte beitreten können.
Mit der elektronischen Gesundheitskarte können die Asylsuchenden der betreffenden Kommunen direkt in eine Praxis gehen und eine Ärztin oder einen Arzt aufsuchen.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

1. Welche Vorteile bieten die Rahmenvereinbarung und die Elektronische Gesundheitskarte für die Kommunen und die Geflüchteten?

2. Welche Kommunen sind bisher der Rahmenvereinbarung beigetreten?

3. Welche Erfahrungen haben diese Kommunen seit dem Beitritt gemacht, insbesondere in Bezug auf die Kostenentwicklung?

4. Gab es bereits wieder einen Austritt aus der Rahmenvereinbarung?

5. Worin sieht die Landesregierung die Ursachen dafür, dass bisher nur wenige Kommunen der Rahmenvereinbarung beigetreten sind?

6. Wie wirbt die Landesregierung bei den Kommunen in Rheinland-Pfalz für einen Beitritt zu Rahmenvereinbarung?