Einsatz von Integrationshelfer*innen an rheinland-pfälzischen Schulen

Integrationshelfer*innen unterstützen körperlich, geistig oder seelisch Behinderte Kinder und Jugendliche in ihrem Alltag. Bei
der Integrationshilfe handelt es sich um einen Individualanspruch nach SGB VIII oder SGB XII, der unabhängig vom sonderpädagogischen
Förderbedarf gewährt wird. Integrationshelfer*innen unterstützen Schüler*innen dabei, am Unterricht teilnehmen zu
können, erteilen jedoch selbst ausdrücklich keinen Unterricht.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:
1. Wie hat sich die Zahl der Integrationshelfer*innen an rheinland-pfälzischen Schulen seit dem Jahr 2016 entwickelt (in Personalzahlen
und Stundenzahlen)?
2. Wie verteilen sich diese Zahlen auf die verschiedenen Schularten (in Personalzahlen und Stundenzahlen)?
3. Wie verteilen sich diese Zahlen auf die verschiedenen Kreise bzw. kreisfreie Städte (in Personalzahlen und Stundenzahlen)?
4. Inwiefern wird damit der Bedarf gedeckt?