E-Scooter in Rheinland-Pfalz

Der Bundesrat stimmte am 17. Mai 2019 der Regierungsverordnung zur Zulassung von E-Scootern im Straßenverkehr zu – allerdings nur unter den Bedingungen, dass sie z. B. erst ab einem Mindestalter von 14 Jahren genutzt werden dürfen, versicherungspflichtig sind und nicht auf Gehwegen gefahren werden dürfen. Am 15. Juni 2019 ist die Verordnung bundesweit in Kraft getreten.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Welche Rückschlüsse zieht die Landesregierung aus den Erfahrungen in anderen Staaten mit E-Scootern hinsichtlich Verkehrssicherheit, Mobilitätsverhalten und Nutzungsgruppen?

2. Wie bewertet die Landesregierung das Potenzial von E-Scootern im Hinblick auf die Verringerung von Staus im innerstädtischen Individualverkehr, eine Reduktion des Ausstoßes von Luftschadstoffen inklusive Einhaltung der Grenzwerte für Feinstaub und Stickoxide sowie die Vorteile im Hinblick auf den Klimaschutz?

3. Wie bewertet die Landesregierung die geplante Verordnung mit Blick auf die Verkehrssicherheit?

4. Welche Maßnahmen und Unterstützungsmöglichkeiten, z. B. auch gesetzliche Änderungen, hält die Landesregierung für notwendig und geeignet, um Kommunen dabei zu unterstützen, mehr Straßenraum für Fußgängerinnen und Fußgänger, Radfahrerinnen und Radfahrer sowie Nutzerinnen und Nutzern von Elektrokleinstfahrzeugen zu schaffen?

5. Welchen Änderungsbedarf sieht die Landesregierung im Landesrecht, um Kommunen die Möglichkeit zu geben, steuernd auf Free-Floating-Angebote beim Verleih von beispielsweise E-Scootern einzugreifen?

6. Welche Maßnahmen verfolgt die Landesregierung, um die Mitnahme von E-Scootern in Bussen, S-Bahnen, Straßenbahnen oder Zügen konfliktfrei und attraktiv zu ermöglichen?

7. Wie bewertet die Landesregierung das Wertschöpfungspotenzial von E-Scootern für Rheinland-Pfalz bzgl. der Herstellung, Vermietung oder Reparatur?