E-Rechnungs-Gesetz

Mit der Richtlinie 2014/55/EU vom 16. April 2014 über die elektronische Rechnungsstellung bei öffentlichen Aufträgen soll die Verbreitung der elektronischen Rechnungsstellung gefördert werden. Zudem sollen Marktzutrittsschranken abgebaut werden, indem in den Mitgliedstaaten einheitliche Systeme und Standards zur elektronischen Rechnungsstellung implementiert werden. Wesentlicher Regelungskern der Richtlinie ist daher eine Verpflichtung aller Auftraggeber, elektronische Rechnungen, die einer europäischen Norm für die elektronische Rechnungsstellung entsprechen, zu empfangen und weiterzuverarbeiten. Die Umsetzung der europarechtlichen Vorgaben bedarf der nationalen Umsetzung durch verbindliche normative Rechtssetzung.

Der vorliegende Gesetzentwurf setzt die europarechtlichen Vorgaben der Richtlinie
2014/55/EU verbindlich um.