Drei Jahre nach Einführung der dritten Reformstufe des Bundesteilhabegesetzes – Herausforderungen und Chancen

Antrag der Fraktionen der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP nach § 76 Abs. 2 GOLT

Mit der Einführung der dritten Reformstufe des Bundesteilhabegesetzes zum 1. Januar 2020 hat es einen wesentlichen Paradigmenwechsel im Teil II des SGB IX, dem sogenannten Eingliederungshilferecht, gegeben. Für Menschen mit Behinderungen bedeutet die Reform eine Umstellung, sorgt aber auch für eine deutliche Gleichstellung mit nichtbehinderten Menschen. Auch die Leistungserbringer müssen sich weiterhin auf die reformierten Rahmenbedingungen einstellen.

Vor diesem Hintergrund bitten wir die Landesregierung um Bericht.