Dienstrad-Leasing für Landesbedienstete

Das Fahrrad ist das klimafreundlichste Verkehrsmittel. Insbesondere für den Weg vom Wohnort zum Arbeitsplatz gewinnt das Fahrrad immer mehr an Bedeutung. Zudem fördert das Radfahren die Gesundheit und körperliche Fitness. Baden-Württemberg hat als erstes Bundesland im Oktober 2020 ein Dienstrad-Leasing für Landesbedienstete eingeführt. Laut Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Landtags stehen einer Einführung auch in Rheinland-Pfalz keine rechtlichen Bedenken entgegen. Für Angestellte der Kommunen ist seit der letzten Tarifrunde ein Dienstrad-Leasing möglich.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:

1. Wie könnte aus Sicht der Landesregierung eine Formulierung lauten, die im Landesbesoldungsgesetz die Nutzung eines Dienstrad-Leasingmodells ermöglicht?
2. Würden die Beamtinnen und Beamten der Kommunen ebenfalls unter eine solche Regelung fallen?
3. Wird sich die Landesregierung darüber hinaus in der diesjährigen Lohnrunde der Tarifvertragsparteien für ein Dienstrad-Leasing für Landesbedienstete und die Möglichkeit der Entgeltumwandlung einsetzen?
4. Welche Erkenntnisse aus dem bereits bestehenden Dienstrad-Leasingmodell des Landes Baden-Württemberg oder einer anderen Best Practice liegen der Landesregierung vor?
5. Welche Vorteile sieht die Landesregierung beim Modell des Dienstrad-Leasings über eine Entgeltumwandlung für die Landesbediensteten?
6. Inwiefern kann ein Dienstrad-Leasing dazu beitragen, die Attraktivität des Landes Rheinland-Pfalz als Arbeitgeber zu steigern?