Deponien und Altlastenstandorte in Rheinland-Pfalz

Der als Störfall einzuordnende tragische Unfall auf der Deponie der Fa. Südmüll in Heßheim am 21. August 2018 hat deutlich gezeigt, dass auch umfassend überwachte Deponien der Störfallklasse nicht vollständig unfallfrei betrieben werden können. Neben einigen aktiven Deponien in Rheinland-Pfalz existieren diverse Altlastenstandorte aus der Vergangenheit. So sind aktive und ehemalige Truppenstandorte, Industriegebiete und frühere Deponien als überwachungsbedürftige Altlastenstandorte gekennzeichnet.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

1. Wie viele Altlastenstandorte existieren nach Kenntnisstand der Landesregierung in Rheinland-Pfalz (bitte nach sanierten und unsanierten Standorten aufteilen)?

2. Welche Deponien und Altlastenstandorte sind in Rheinland-Pfalz als überwachungsbedürftige Altlasten nach Bundes-Bodenschutzgesetz kategorisiert?

3. Welche Deponien der Deponieklassen III und IV nach Deponieverordnung (DepV) werden aktuell noch in Rheinland-Pfalz betrieben?

4. Welche Störfälle mit Freisetzung von gefährlichen Stoffen (…) nach Störfallverordnung (…) sind in den letzten fünf Jahren in/auf überwachungsbedürftigen Anlagen bzw. Altlasten aufgetreten?
5. Wie stellt die Landesregierung den störungsfreien Betrieb und die Überwachung von Anlagen der Störfallklasse (z. B. Deponieklasse III) in der Regel sicher?

6. Welche Altenlastenstandorte werden nach Kenntnisstand der Landesregierung derzeit saniert bzw. sind in der Sanierungsplanung?

7. Welche Möglichkeiten haben potenzielle Bauherrinnen und Bauherren, Kommunen und Städte, sich im Rahmen der Bauleitplanung über mögliche Altlastenstandorte bzw. deren mögliche Sanierung zu informieren?