Denkmalzone Kurpark Bad Neuenahr

Die Denkmalliste des Landes Rheinland-Pfalz führt den Kurpark Bad Neuenahr als Denkmalzone. Sie umfasst ein Ensemble, in dem die nach den Entwürfen von Peter Josef Lenné gestaltete Gar tenanlage eine geglückte Symbiose mit den aus dem Geiste des Bauhauses errichteten Bauten Hermann Weisers eingeht.
Diese Bauten sind insofern von besonderer architekturgeschichtlicher Bedeutung, als sie erst in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts errichtet wurden und damit Zeuge einer Bäderarchitektur sind, die es in dieser Form in Deutschland sonst nicht gibt. Nachdem die Denkmalschutzbehörde dem Antrag der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler auf Abriss der Bauten im Kurpark stattgegeben hat, droht der Denkmallandschaft des Landes ein unwiederbringlicher Verlust.
In der Bevölkerung Bad Neuenahrs hat die Entscheidung der Denkmalbehörde für Unruhe und Kritik gesorgt.

Ich frage die Landesregierung:
1. Wie schätzt die Landesregierung den drohenden Verlust eines der herausragenden Denkmäler des Landes Rheinland-Pfalz ein?
2. Welche zwingenden Gründe gibt es, dass trotz des Denkmalschutzes große Teile der Baulichkeiten abgerissen werden dürfen, partiell aber Teile erhalten werden sollen?
3. Wie steht die Landesregierung zu der Entscheidung der Generaldirektion Kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz (GDKE), den Abriss der denkmalgeschützten Kuranlagen zu genehmigen?
4. Wie kann sichergestellt werden, dass der typische Bädercharakter des Kurbereichs auch für die Zukunft stadtbildprägend erhalten bleibt?
5. Wie beurteilt die Landesregierung den teilweise Verlust der Kuranlagen im Hinblick auf die Landesgartenschau 2022?