Datenverarbeitung und Künstliche Intelligenz in Fahrzeugen

Die Digitalisierung sorgt auch in der Automobilindustrie für eine Vielzahl von Innovationen und Entwicklungen bis hin zum autonomen Fahren. Um Hindernisse zu umfahren oder die kürzeste Strecke zu berechnen, arbeiten Fahrassistenz- und Navigationssysteme mit Algorithmen. Künstliche Intelligenz spielt auch im modernen Auto eine wesentliche Rolle. Grundlage
für diese Neuerungen ist immer das Erheben und Analysieren von Daten. Im vernetzten und internetfähigem Auto fallen daher erhebliche Datenmengen über Zustand, Bewegungen und Umgebung des Fahrzeugs an. Darüber hinaus werden teilweise sensible Daten über das Verhalten der Fahrenden erhoben.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

1. Welche Daten werden bei der Nutzung eines Fahrzeugs nach Kenntnis der Landesregierung gespeichert?

2. Zu welchen Zwecken werden nach Kenntnis der Landesregierung die aus dem Fahrzeug übermittelten Daten von der jeweiligen Stelle wie z. B. Versicherungen verarbeitet?

3. Wie schätzt die Landesregierung die Gefahr von Datenmissbrauch in internetfähigen Fahrzeugen ein?

4. Wie wird nach Kenntnis der Landesregierung der Datenschutz bei mit dem automatischen Notrufsystem Emergency Call (eCall) ausgerüsteten Automodellen gewährleistet?

5. Wie wird die Einhaltung von datenschutzrechtlichen Vorgaben bei Dienstfahrzeugen sichergestellt?

6. Wie wird gewährleistet, dass die Hoheit über gespeicherte oder verwendete Daten bei den Fahrzeugnutzer*innen bleiben?

7. Inwieweit verwendet die Polizei Daten aus internetfähigen Fahrzeugen (bitte aufschlüsseln  nach Delikt und Zweckrichtung)?