Bundesbauprogramm für Unterstützungseinrichtungen

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend fördert auf Grundlage einer im Februar 2020 in Kraft getretenen Förderrichtlinie Baumaßnahmen zur Verbesserung der Zugänglichkeit und Nutzbarkeit von Unterstützungseinrichtungen für gewaltbetroffene Frauen und deren Kinder. Gefördert werden Maßnahmen zum Aus-, Um- und Neubau sowie zum Erwerb oder der Sanierung von Unterstützungseinrichtungen (zum Beispiel Frauenhäuser, Fachberatungsstellen oder Schutzwohnungen), denen innovative Ansätze zur Unterstützung bei Gewaltbetroffenheit zugrunde liegen. Für Rheinland-Pfalz stehen aus dem Programm etwa 5,5 Mio. Euro für vier Jahre zur Verfügung.

Wir bitten um einen Bericht der Landesregierung mit einem besonderen Augenmerk auf den aktuellen Stand zum Ablauf der Förderung.