Bezirksbeamtinnen- und beamte bei der Polizei

Bezirksbeamtinnen und -beamte bei der Polizei
Rheinland-Pfalz ist ein sicheres Bundesland. Die Zahl der registrierten Straftaten ist laut dem in der Polizeilichen Kriminalstatistik
2021 verzeichnetem Trend auf einem historischen Niedrigstand. Dieses hohe Sicherheitsniveau gilt es zu halten. Dazu tragen Maßnahmen
bei, die den Kontakt und das Vertrauen zwischen Bürgerinnen und Bürgern und der Polizei stärken. Als Bindeglied zwischen
Polizei und Gesellschaft fungieren Polizeibeiräte, Kriminalpräventive Räte sowie Bezirksbeamtinnen und -beamte. Letztere
werden in den Kommunen eingesetzt, um der Polizei vor Ort „ein Gesicht zu geben“. Eine Verwaltungsvorschrift regelt die
Zuständigkeiten der Bezirksbeamtinnen und -beamte.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:
1. Auf welcher Grundlage erfolgt die Personalzumessung für Bezirksbeamtinnen und -beamte?
2. Wie viele Bezirksbeamtinnen und -beamte gibt es in Rheinland-Pfalz (bitte aufschlüsseln für die letzten fünf Jahre)?
3. Wie sieht das Personenprofil von Bezirksbeamtinnen und -beamte aus (Alter und Dienstjahre)?
4. Welche digitalen und analogen Kontaktmöglichkeiten gibt es zu den Bezirksbeamtinnen und -beamte für Bürgerinnen und Bürgern?
5. Welche inhaltlichen neuen Vorschriften ergaben sich aus der letzten Änderung der Verwaltungsvorschrift?
6. Welche Vernetzungsmöglichkeiten bestehen für Bezirksbeamtinnen und -beamte?
7. Welche materiellen oder finanziellen Mittel stehen Bezirksbeamtinnen und -beamte zur Erfüllung ihrer Aufgaben zur Verfügung?