Beschleunigung der Energiewende durch die EEG-Novelle und die Erleichterungen für mehr Bürgerenergie

Ab dem 1. Januar 2023 sind die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes sowie die Förderrichtlinie „Bürgerenergiegesellschaften bei Windenergie an Land“ in Kraft getreten. Die neuen Vorgaben erleichtern die Gründung von Bürgerenergiegesellschaften und bieten eine finanzielle Unterstützung für die Planungs- und Genehmigungsphase von Windenergieanlagen von Bürgerenergiegesellschaften.

Wir bitten die Landesregierung um Stellungnahme, welche Planungen zur Umsetzung und Begleitung der neuen EEG und der Förderrichtlinie auf Landesebene vorbereitet werden.