Beeinträchtigung von Schutzgütern durch Neubaugebiete in Rheinhessen

Die letzte Bundesregierung hat das Ziel den Flächenverbrauch auf maximal 30ha pro Tag bis 2020 zu beschränken verpasst.
Dabei wurden oft auch wertvolle Ackerstandorte und unscheinbare Biotope für verschiedenste Tiere und Pflanzen in Anspruch
genommen. Allerdings haben einige Länder, wie z. B. Rheinland-Pfalz, die Vorgaben in der Vergangenheit aufgrund
einer nachhaltigen Landesplanung und zahlreicher Instrumente, wie z. B. „Raum + Monitor“ oder „Raum + Aktiv“ einhalten
können. Ab dem Jahr 2017 wurde allerdings vom Bund der § 13b im Baugesetzbuch mit dem Ziel Wohnbauverfahren
in Außengebieten zu vereinfachen, eingeführt. Auch in Nieder-Hilbersheim wird ein Baugebiet „In den Herzenäckern“ auf
Grundlage des § 13b BauGB geplant. In der Verbandsgemeinde Gau-Algesheim sind in den vergangenen Jahren im Landesvergleich
überproportional viele Baugebiete nach § 13b ausgewiesen worden.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:
1. Welche Entwicklung der Flächeninanspruchnahme der Siedlungs- und Verkehrsflächen ist in den letzten vier Jahren (nach Umstellung
der statistischen Erfassungsmethode) in Rheinland-Pfalz zu beobachten gewesen (bitte tabellarisch und grafisch aufführen)?
2. Wie viele Bauleitpläne wurden, nach Kenntnisstand der Landesregierung, in Rheinland-Pfalz auf Grundlage des § 13b BauGB
bereits beschlossen bzw. sind in der Bearbeitung?
3. Welche Änderungen auf die umwelt- und naturschutzfachliche Prüfung und Planung (nach BNatSchG) sowie die Beteiligung
der Öffentlichkeit ergeben sich hinsichtlich der Ausweisung von Gebieten nach § 13b BauGB?
4. Mit welchen klimabedingten Veränderungen (z. B. Starkregenereignisse, Trockenphasen, Niederschläge, Vegetationsentwicklung)
ist, nach Kenntnisstand der Landesregierung, in der Region Rheinhessen in den nächsten Jahrzehnten vermutlich
zu rechnen?
5. Welche Beeinträchtigungen der Schutzgüter (u. a. Artenschutz) könnten, nach Stellungnahme der zuständigen Behörden, durch
die geplante Bauleitplanung nach § 13b BauGB in der Region Gau-Algesheim zu beachten sein?
6. Wie werden die Schwellen- und Zielwerten für Wohnbebauungen in den einzelnen Regionalplänen hinsichtlich der Effizienz
(z. B. Bebauung mit Mehrfamilienhäuser) und Plausibilität (z. B. tatsächlicher Mehrbedarf durch Bevölkerungszuwachs) überprüft?
7. Wie beurteilt die Landesregierung das von der neuen Bundesregierung angekündigte Auslaufen des § 13b BauGB bezüglich der
umwelt- und naturschutzfachliche Prüfung und Planung (nach BNatSchG) bzw. die Beteiligung der Öffentlichkeit?