Bearbeitung von Fördermittelanträgen durch die Stiftung Natur und Umwelt

Im Rahmen der Novellierung des Landesnaturschutzgesetzes wurden interne Prozesse zielführend und effizient umgestellt, sowie die Stiftung Natur und Umwelt in ihrer Verwaltung gestärkt. Die Stiftung Natur und Umwelt dient dem wichtigen Zweck, die nachhaltige Entwicklung in Rheinland-Pfalz und seiner abwechslungsreichen Kulturlandschaft zu gestalten. Projekte, die dem
Erhalt und der Entwicklung von Natur und Umwelt dienen, können materiell und ideell gefördert werden.
Ich frage die Landesregierung:
1. Welche Fördermöglichkeiten bietet die Stiftung Natur und Umwelt den Antragstellern?
2. Wie viele Förderanträge wurden dieses Jahr (2017) gestellt und wie viele wurden bereits bearbeitet bzw. abgeschlossen?
3. Wie viele Förderbescheide wurden insgesamt positiv beschieden bzw. wie viele wurden abgelehnt (bitte mit kurzer Begründung)?
4. Wie hoch ist die durchschnittliche Bearbeitungszeit für einen Förderbescheid?
5. Wie schätzt die Landesregierung die Auswirkungen der Dreijahresfrist für die zielgerichtete Projektierung der Fördermittel auf die Umsetzung durch die Unteren Naturschutzbehörden ein?
6. Können Förderanträge an die Stiftung Natur und Umwelt auch von externen Projektträgern, wie z. B. Hochschulen, Verbänden oder ähnlichen Interessensgruppen, gestellt werden bzw. sind diese genehmigungsfähig?