Barrierefreier digitaler Unterricht

Digitale Bildung ist seit dem Inkrafttreten der letzten Schulgesetznovelle Bildungsziel in Rheinland-Pfalz. Spätestens mit Pandemiebeginn erleben wir einen erfreulichen Schub der Nutzung digitaler Medien im Unterricht. Nach der UN-Behindertenrechtskonvention
ist Bildung und damit auch digitales Unterrichtsmaterial inklusiv zu gestalten. Wie wichtig inklusive digitale Medien an Schulen sind,
verdeutlicht auch der Leitfaden für Bildungsmedien aus dem Jahr 2017 der damaligen Beauftragten der Bundesregierung für die
Belange von Menschen mit Behinderung.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

1. Inwieweit stellt die Landesregierung sicher, dass die digitalen Bildungsmedien als auch die digitalen Lernplattformen, die im
Unterricht und zu Hause Verwendung finden, barrierefrei gestaltet sind?

2. Wird beim Webdesign des Schulcampus RLP und der darin integrierten Lern- und Zertifizierungsplattformen, Clouds, OnlineMedien als auch der digitalen Lehrpläne darauf geachtet,
a) dass die Inhalte flexibel hinsichtlich Textgröße, Kontrast und Farbe dargestellt werden können?
b) dass es Textalternativen für Nicht-Text-Inhalte gibt, damit Screenreader die Möglichkeit haben, diese zu erfassen?
c) dass Untertitel und Alternativen für Audio- und Videodateien vorhanden sind?
d) dass die Seitennavigation auch über die Tastatur funktioniert?
e) dass alle Inhalte auch in leichter oder zumindest einfacher Sprache abgerufen werden können?

3. Werden der Landesbeauftragte für behinderte Menschen und die Selbstvertretung behinderter Menschen bei der Entwicklung
digitaler Bildungsmedien beteiligt?

4. Welche Fortbildungsangebote für Lehrkräfte gibt es rund um die Themen des barrierefreien Unterrichts und der Inklusion?