Auswirkungen des neuen Verpackungsgesetzes auf die Verbraucherinnen und Verbraucher und auf das nachhaltige Handeln in Rheinland-Pfalz

Der Bundesrat hat am 28. Mai 2021 die vom Bundestag beschlossene Novelle des Verpackungsgesetzes gebilligt. Sie setzt zwei EU-Richtlinien in deutsches Recht um und soll den Vollzug des seit 2019 geltenden deutschen Verpackungsgesetzes in der Praxis verbessern. Das Gesetz schreibt unter anderem für bestimmte Verpackungen einen verpflichtenden Mindest-Recyclinganteil vor und weitet die Informationspflichten gegenüber den Verbraucherinnen und Verbraucher aus – zum Beispiel über die Möglichkeiten kostenloser Rückgabe.

Vor diesem Hintergrund bitten wir die Landesregierung um Berichterstattung über die Auswirkungen des neuen Verpackungsgesetzes auf die Verbraucherinnen und Verbraucher und auf das nachhaltige Handeln in Rheinland-Pfalz