Auswirkungen der zweiten Corona-Welle auf die Geburtshilfe

Vor dem Hintergrund der hohen Corona-Fallzahlen und den damit verbundenen Beschränkungen des öffentlichen Lebens haben mehrere rheinland-pfälzische Krankenhäuser nun wieder Besuchsverbote angeordnet. Während der ersten Welle waren von solchen Besuchsverboten auch Schwangere und deren Angehörige betroffen. Für die Begleitung unter der Geburt hatte die Landesregierung in den Corona-Verordnungen klargestellt, dass für diese Fälle Angehörige von dem Betretungsverbot ausdrücklich auszunehmen sind. Trotzdem wurde in einigen Fällen Angehörigen auch dies verwehrt. Für Besuche vor und nach der Geburt auf der Wöchnerinnenstation galten diese Ausnahmen dagegen nur eingeschränkt.
Die Begleitung durch Angehörige vor, während und nach der Geburt ist eine wichtige Unterstützung im Geburtsprozess. Die Geburtshilfe war auch von weiteren Einschränkungen betroffen, so wurde vereinzelt auch berichtet, dass von Schwangeren sogar während der Geburt das Tragen von Mund-Nasen-Schutz gefordert wurde.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

1. Inwiefern gelten die aktuellen Besuchsverbote auch für die Geburtshilfe in den Phasen vor, während und nach der Geburt?
2. Wie wirkt die Landesregierung darauf ein, dass die Ausnahmen für die Geburtshilfe von den Besuchsverboten in den Kliniken vor Ort auch umgesetzt werden?
3. Inwiefern kann der Einsatz von POC-Antigen-Schnelltests in der Geburtshilfe analog zu der Teststrategie für Besucherinnen und Besucher von Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe sinnvoll sein?
4. Inwiefern kann die Landesregierung sicherstellen, dass Gebärende unter der Geburt keinen Mund-Nasen-Schutz tragen müssen?
5. An welchen Standorten erfolgten aufgrund von Corona-Bekämpfungsmaßnahmen temporäre Schließungen von Geburtsstationen?
6. Inwiefern liegen der Landesregierung Erkenntnisse vor, dass aus diesen temporären Schließungen dauerhafte Schließungen oder
Zusammenlegungen erfolgen?
7. Inwiefern gibt es Hinweise, ob Schwangere und das ungeborene Kind durch eine COVID-19-Infektion besonders gefährdet sind?