Auswirkungen der angepassten Richtlinie für die Entwässerung von Straßen auf Vorhaben in Rheinland-Pfalz

Die „Richtlinien für die Entwässerung von Straßen“ (REwS) gelten für den Neubau und für den Um- und Ausbau von Straßen außerhalb geschlossener Ortschaften und sinngemäß für deren Nebenanlagen (z. B. Parkplätze). Für die Erneuerung von Straßen wird die Anwendung der REwS ebenfalls empfohlen. Primär dient die Entwässerung der Straße der Verkehrssicherheit und der Dauerhaftigkeit des Straßenkörpers. Mit dem Rundschreiben des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr vom 4. März 2022 wurden die Länder über die Neuausgabe des REwS, Ausgabe 2021, informiert.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:
1. Welche Änderungen haben sich mit in Kraft treten der REwS21 ergeben?
2. Liegen der Landesregierung Erkenntnisse darüber vor, aus welchen Gründen die REwS angepasst wurde?
3. Wer verantwortet die Umsetzung der REwS21 (bitte nach Straßenkategorienaufschlüsseln)?
4. Welche Auswirkungen hat aus Sicht der Landesregierung die Neuausgabe der REwS21 auf den Ausbau der B 10 (bitte nach Bauabschnitten aufteilen)?
5. Welche Auswirkungen hat aus Sicht der Landesregierung die Neuausgabe der REwS21 auf den Lückenschluss A 1?
6. Welche Auswirkungen hat aus Sicht der Landesregierung die Neuausgabe der REwS21 auf den Ausbau der B 49 zwischen Neuhäusel und Montabaur sowie der B 269 zwischen Morbach und Oberhambach?
7. Welche Auswirkungen hat aus Sicht der Landesregierung die Neuausgabe der REwS21 auf den Wiederaufbau der B 266 bei Heimersheim?