Ausnahmegenehmigung Nutzung brachliegender Flächen

Im Juli 2021 wurde wegen der Starkregenereignisse für das gesamte Land Rheinland-Pfalz eine Ausnahmegenehmig zur Nutzung brachliegender Flächen (ÖVF, Nutzcode 062) durch Beweidung oder durch Schnittnutzung zu Futterzwecken erteilt. Ähnliche Ausnahmegenehmigungen sind in der Vergangenheit bereits im Zusammenhang mit Dürreereignissen erteilt worden. Solche Ausnahmegenehmigungen sind wirtschaftlich geboten, bilden aber auch den Druck klimatischer Veränderungen auf die Landwirtschaft ab. Sie stellen einen Zielkonflikt zwischen den Zielen Ökologischer Vorrangflächen und der Futterbergung für die Tierhaltung dar.
Wir bitten die Landesregierung um Bericht über die Anzahl der Ausnahmegenehmigungen des Landes in den letzten Jahren und die Kriterien, nach denen solche Genehmigungen erteilt werden.

Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN