Aufsicht über Einrichtungen nach LWTG

Die Beratungs- und Prüfbehörde nach dem LWTG (Landesgesetz über Wohnformen und Teilhabe) des Landesamts für Soziales, Jugend und Versorgung übt die Aufsicht über alle Einrichtungen des LWTG aus, indem sie diese bei der Sicherstellung und Weiterentwicklung der Qualität der Pflege-, Teilhabe- und anderen Unterstützungsleistungen berät und Beschwerden und Hinweisen auf Mängel nachgeht. Dazu müssen ihre Mitarbeiter*innen bei Bedarf die Einrichtungen angemeldet oder unangemeldet besuchen und vor Ort prüfen. Aufgrund der Corona-Pandemie und den damit verbundenen Schutzmaßnahmen war diese Arbeit teilweise eingeschränkt.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:
1. Welche Auswirkungen hatten oder haben die Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie, insbesondere Betretungsverbote der Einrichtungen, auf die Arbeit der Beratungs- und Prüfbehörde seit März 2020?
2. Inwiefern konnte den Beschwerden und Hinweisen auf Mängel in den Einrichtungen in dieser Zeit nachgegangen werden?
3. In welcher Form konnten – angemeldete oder unangemeldete – Prüfungen der Einrichtungen vor Ort stattfinden?
4. Wie hoch war die Anzahl durchgeführter Vor-Ort-Kontrollen, aufgeschlüsselt nach angekündigt und unangekündigt je Monat seit Beginn des Jahres 2021?
5. Wie hat sich die Zahl der Beschwerden und Hinweise seit März 2020 entwickelt?
6. Inwiefern konnte diesen Beschwerden und Hinweisen Abhilfe geschaffen werden?