Aufklärung von Verbraucher*innen in Bezug auf den ,Black Friday

Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN nach § 76 Abs. 2 GOLT

Am 24. November findet auch in diesem Jahr wieder der sogenannte „Black Friday“ statt. Viele Händler
locken Kund*innen rund um dieses Datum mit Preisnachlässen, Rabattaktionen und vermeintlichen
Schnäppchen. Verbraucherschützer*innen weisen mit Blick auf den „Black Friday“ seit Jahren darauf
hin, dass vermeintliche Preisnachlässe einer kritischen Prüfung häufig nicht Stand halten und dass die
ausgewiesenen Rabatte zu einem übermäßigen Konsumverhalten anregen können.

Die Landesregierung wird um einen Bericht gebeten, wie Verbraucher*innen in Rheinland-Pfalz bezüglich des Phänomens „Black Friday“ aufgeklärt und beraten werden