Aufholen nach Corona: Freiwilliges Wiederholen und Versetzung aus besonderen Gründen

Im Rahmen eines EPoS-Rundschreibens an alle Schulen in Rheinland-Pfalz vom 9. März 2021 werden die rheinland-pfälzischen Schulen zu den Möglichkeiten der Versetzungen ins Schuljahr 2021/2022 sowie zu den liberalisierten Möglichkeiten des freiwilligen Wiederholens informiert. In diesem Zusammenhang wurden auch die Antragsfristen für das freiwillige Wiederholen großzügig verlängert sowie zugesichert, dass das pandemiebedingte Zurücktreten nicht auf die maximal mögliche Anzahl des freiwilligen Zurücktretens angerechnet wird. Des Weiteren sollen Eltern und Schüler*innen bei der Entscheidung frühzeitig und intensiv durch die Schulen beraten werden.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

1. Aus welchen Gründen gelten im aktuellen Schuljahr die in den Schulordnungen festgesetzten Versetzungsregeln und nicht wie im Schuljahr 2019/2020 eine generalisierte Versetzungsregel analog zur „Versetzung aus besonderen Gründen“ für alle Schüler*innen?
2. Wo sieht die Landesregierung die Vorteile für das freiwillige Wiederholen, auch vor dem Hintergrund des umfassenden Aufholprogramms?
3. Welche schulorganisatorischen Konsequenzen ziehen die liberalisierten Regeln zum freiwilligen Wiederholen nach sich?
4. Wie viele Schüler*innen machten von der Möglichkeit des freiwilligen Wiederholens im Schuljahr 2019/2020 Gebrauch?