Artenvielfalt in der Landwirtschaft erhalten und fördern

Mit einem Flächenanteil von ca. 42 Prozent ist die Landwirtschaft in Rheinland- Pfalz ein wichtiges Element für ein funktionierendes, vernetztes Ökosystem. Unsere über Jahrhunderte gewachsene strukturreiche Kulturlandschaft bietet wertvolle Biotope für eine Vielzahl verschiedener Tier- und Pflanzenarten, wie zum Beispiel das Braunkehlchen. Zahlreiche Ökosystemleistungen, wie zum Beispiel die Bestäubungsleistungen der Insekten, sind direkt mit einer umweltschonenden Bewirtschaftungsweise verbunden. Darüber hinaus sind abwechslungsreiche Landschaften ein entscheidender Faktor für die erholungssuchende Bevölkerung und den naturnahen Tourismus.

Es wird deutlich, dass die Allgemeinheit sowie die Landwirtschaft selbst ein großes Interesse daran haben, die wertvollen Strukturen in unserer Landschaft zu erhalten und weiterzuentwickeln. Bereits jetzt beteiligen sich mehr als die Hälfte aller landwirtschaftlichen Betriebe an einer oder mehreren Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen. Schon 33 Prozent der landwirtschaftlichen Fläche in Rheinland-Pfalz werden von Landwirtinnen und Landwirten nach besonderen Kriterien der Agrar- und Umweltmaßnahmen bewirtschaftet. Dies verdeutlicht die hohe Bereitschaft der Landwirtschaft, bei angemessener Honorierung einen zusätzlichen Beitrag zum Umwelt- und Naturschutz zu leisten. Im Rahmen der Förderung durch das Programm „Entwicklung von Umwelt, Landwirtschaft und Landschaft“ (EULLa) können dabei vielfältige Programmteile genutzt werden. Rheinland-Pfalz mit seinen unterschiedlichen Regionen und Produktionszweigen hat die Möglichkeit, auf vielfältige Weise die Landwirtinnen und Landwirte bei der Umsetzung von Maßnahmen für die Artenvielfalt zu unterstützen.

Es zeigt sich, dass die Maßnahmen nicht nur durch den Ökolandbau genutzt werden, einer Berufssparte, die per se umweltfreundlich wirtschaftet. Auch die konventionell wirtschaftenden Betriebe haben ein hohes Interesse an den Programminhalten des EULLa, wie die voll ausgeschöpften Fördermittel deutlich zeigen.

Aufgrund einer hohen Volatilität der landwirtschaftlichen Märkte und stark schwankenden Erzeugerpreisen sind konventionell bzw. integriert wirtschaftende Landwirtinnen und Landwirte von wirtschaftlichen Unsicherheiten betroffen. Zusätzliche Leistungen, wie zum Beispiel Agrarumweltmaßnahmen, müssen daher attraktiv gestaltet werden. Durch eine intensive Beratung, wie zum Beispiel bei dem Vertragsnaturschutz in Rheinland-Pfalz, können landwirtschaftliche Betriebe für entsprechende Umwelt- und Naturschutzmaßnahmen sensibilisiert und für eine Teilnahme an den Fördermaßnahmen gewonnen werden.

 

Der Landtag begrüßt:

– die umfangreiche Unterstützung und Mittelbereitstellung für Umwelt- und Naturschutzmaßnahmen in der Landwirtschaft durch die „Aktion Grün“;

– die Erfolge der weitreichenden Umwelt- und Naturschutzmaßnahmen durch den Vertragsnaturschutz, zum Beispiel das „Leitartenprojekt Braunkehlchen“;

– die Unterstützung für gemeinsame Projekte der Umweltverbände und der Landwirtschaft, wie zum Beispiel „Rheinland-Pfalz blüht“;

– die Fortführung der Kooperationsprogramme „Gewässerschonende Landwirtschaft“ und „Partnerbetrieb Naturschutz“ gemeinsam mit der Umwelt- und Landwirtschaftsverwaltung;

– die vielseitigen Möglichkeiten des Programms EULLa, welche in enger Abstimmung mit der Umwelt- und Landwirtschaftsverwaltung dauerhaft fortentwickelt werden;

– die Unterstützung und Beratung für die Umstellung auf eine ökologische Bewirtschaftungsweise;

– den erfolgreichen Ausbau des ökologischen Landbaus auf über 10 Prozent Flächenanteil und die Verabschiedung des „Ökoaktionsplans“ mit dem Ziel, den Flächenanteil auf über 20 Prozent zu steigern.

 

Der Landtag fordert die Landesregierung auf:

– sich bei den Verhandlungen über eine Gemeinsame Agrarpolitik noch 2020 dafür einzusetzen, dass der Erhalt und die Förderung der Biodiversität in der Agrarlandschaft angemessene Berücksichtigung findet und eine sichere Finanzierung für die Ausweitung der ökologischen Landwirtschaft auf mindestens 20 Prozent angestrebt wird;

– im Rahmen der Ausgestaltung der Gemeinsamen Agrarpolitik 2020 die Möglichkeit, bei den Agarumweltmaßnahmen neben einem Aufwandsausgleich auch eine finanzielle Anreizkomponente zu prüfen;

– das EULLa-Programm auf der Grundlage der vorgenommenen Evaluierung bei Bedarf zielgerichtet weiterzuentwickeln;

– die Beratung und Information der Landwirtinnen und Landwirte in Biodiversitätsfragen fortzusetzen und bei Bedarf zu verstärken;

– die Handlungsziele im Programmteil Landwirtschaft der rheinland-pfälzischen Biodiversitätsstrategie ressortübergreifend umzusetzen und dafür entsprechende Mittel sowie Personal zur Verfügung zu stellen;

– sich in einem Bundesratsantrag dafür einzusetzen, dass die bereitgestellten Forschungsmittel für den ökologischen Landbau aufgrund seiner hohen ökologischen Leistungen und Bedeutung für die Allgemeinheit erhöht werden;

– sich in einem Bundesratsantrag dafür einzusetzen, den Einsatz von insekten- und umweltschädlichen Pflanzenschutzmitteln zu reduzieren und alternative Verfahren dementsprechend verstärkt zu fördern;

– sich in einem Bundesratsantrag dafür einzusetzen, die Zulassungsverfahren für Pflanzenschutzmittel so auszurichten, dass diese eine höhere Transparenz, eine stärkere Berücksichtigung von Umweltaspekten sowie Kombinations- und Folgewirkungen beinhalten und gleichzeitig die Benachteiligungen im Binnenmarkt infolge ineffizienter Abläufe reduzieren.

 

Es handelt sich um einen gemeinsamen Antrag der Fraktionen der SPD, FDP und Bündnis90/DIE GRÜNEN.