Aktueller Verfahrensstand zur Anpassung des Rundfunkbeitrags

Der Landtag Sachsen-Anhalt wird nicht über die Erhöhung des Rundfunkbeitrags abstimmen, CDU-Ministerpräsident Haseloff hat den Gesetzentwurf zum 1. Medienänderungsstaatsvertrag am 8. Dezember 2020 zurückgezogen. Der Staatsvertrag und damit die Beitragserhöhung von 86 Cent pro Monat, die von der unabhängigen Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) empfohlen wurde, kann nicht wie angedacht zum 01. Januar 2021 in Kraft treten. ARD, ZDF und Deutschlandfunk haben Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingereicht.

Vor diesem Hintergrund bitten wir die Landesregierung um Berichterstattung zum aktuellen Verfahrensstand zur Anpassung des Rundfunkbeitrags.