Änderung des Kommunalabgabengesetzes und des Landesfinanz-ausgleichsgesetzes

Die Erhebung von einmaligen Straßenausbaubeiträgen gemäß § 10 des Kommunalabgaben-gesetzes (KAG) hat in der Vergangenheit in konkreten Einzelfällen dazu geführt, dass sich beitragspflichtige Grundstückseigentümer mit einem hohen, grundsätzlich auf einmal zu zahlenden Ausbaubeitrag konfrontiert sahen. Darüber hinaus kann nicht ausgeschlossen werden, dass in der ein oder anderen Gemeinde die Befürchtung von rechtlichen Auseinandersetzungen mit potenziell Beitragspflichtigen zu einem Hinausschieben an sich notwendiger Ausbaumaßnahmen geführt hat.

Darum soll die Beitragserhebung in Gestalt von einmaligen Straßenausbaubeiträgen grundsätzlich abgeschafft und durch wiederkehrende Beiträge ersetzt werden.