Abkommen zwischen Rheinland-Pfalz und Luxemburg zum grenzüberschreitenden Einsatz von Rettungswagen

Bislang sind bodengebundene Rettungseinsätze nur innerhalb der eigenen Grenzen möglich. Dies hat für Rheinland-Pfalz als Grenzland zur Auswirkung, dass entlang der Grenzen nicht der schnellere Ret-tungsdienst zum Einsatzort kommt. Im Notfall bedarf es jedoch der schnellen Hilfe, auch über Grenzen hinweg. Deswegen ist ein Abkommen zwischen Rheinland-Pfalz und Luxemburg geplant, das den grenzüberschreitenden Einsatz von Rettungswagen erlaubt. Bislang gibt es eine analoge Vereinbarung mit Luxemburg lediglich für die Luftrettung.
Die Landesregierung wird um Berichterstattung gebeten, insbesondere hinsichtlich der praktischen Ausgestaltungen der grenzüberschreitenden luft-und bodengebundenen Notfallrettung sowie bezüglich der Maßnahmen der Rettungskräfte, die im jeweils anderen Hoheitsgebiet durchgeführt werden können.