Umsetzung des Klimaschutzmaßnahmenregisters nach dem Landesklima- schutzgesetz
Das Landesklimaschutzgesetz sieht mit dem Klimaschutzmaßnahmenregister ein zentrales Instrument vor, um Klimaschutzmaßnahmen des Landes transparent zu erfassen, ressortübergreifend zu steuern und hinsichtlich ihres Beitrags zur Erreichung der Klimaschutzziele bewertbar zu machen. Für die Einhaltung der Ziele des Landesklimaschutzgesetzes ist das Klimaschutzmaßnahmenregister ein zentraler Baustein. Spätestens ein Jahr nach Inkrafttreten des Gesetzes ist ein Klimaschutzmaßnahmenregister zu veröffentlichen, das einen Auszug besonders wirksamer Klimaschutzmaßnahmen und deren Umsetzungsstand darstellt.